1. Leistungsgegenstand
1.1 VitalytiX verpflichtet sich, den Klienten im Rahmen der vereinbarten Trainings- und Gesundheitsbetreuung
individuell zu beraten und zu betreuen.
1.2 Ist keine andere Vereinbarung getroffen kann die Stoffwechselanalyse in Ruhe, die Spiroergometrie, die Trainings-
und Gesundheitsbetreuung nur durch den Klienten persönlich in Anspruch genommen werden.
1.3 Die vereinbarte Leistungen versteht sich als zeitbestimmte, dienstvertragliche Verpflichtung entsprechend § 611
BGB.
1.4 Der Abonnent ist verpflichtet, sich selbst (gegebenenfalls bei einem Arzt) vorher darüber zu orientieren, ob für ihn
die Ausführungen des Trainings, des Test (Spiroergometrie) mit gesundheitlichen Risiken oder Schäden verbunden sein
kann. VitalytiX haftet nicht für selbstverschuldete Unfälle oder Risiken.
2. Coaching
2.1Präämbel: Coaching Verständnis
Coaching ist eine individuelle prozessbetonte Beratungsform zu Unterstützung, Förderung und Entwicklung von
Einzelpersonen. Coaching ist immer ein freiwilliger Prozess, der auch von Seiten des Klienten aktiv und
selbstverantwortlich unterstützt wird.
Das Ziel der gemeinsamen Arbeit zwischen Klient und Coach ist eine Verbesserung der
Handlungsfähigkeit durch die Förderung von Selbst-Reflexion und Wahrnehmung,
Bewusstsein, Wertgefühl und Verantwortung des Klienten. Entscheiden und Handeln müssen die Klienten in ihren
beruflichen und privaten Lebenszusammenhängen selbst! Ein Coach kann lediglich dabei helfen Entscheidungen und
Handlungen der Klienten im Nachhinein oder im Voraus zu reflektieren oder zu „erproben“. Coaching ist keine
Psychotherapie – also keine Behandlung psychischer Leiden und Störungen – und kann Psychotherapie nicht ersetzen!
Die Dauer einer Coachingeinheit ist im Vertrag festgehalten.
2.2 VitalytiX bietet dem Kunden ein auf den Kunden optimal ausgerichtetes Konzept an. Das Konzept enthält je
nachgewählte Leistung Ernährungsplan und/oder Traiingsplan. Das Konzept berücksichtigt die jeweiligen Bedürfnisse
und körperlichen Fähigkeiten des Kunden.
3. Training
2.1 Die Dauer einer Trainingseinheit ist im Vertrag festgehalten.
2.2 Art, Umfang und Ort jeder Trainingseinheit werden mit dem Klienten abgesprochen. Mögliche Trainingsinhalte und –
ziele werden vorab in einem Beratungsgespräch mit dem Klienten abgestimmt.
2.3 Der Beginn des Trainings ist nur nach einem obligatorischen Gesundheits-Check-Up durch VitalytiX möglich.
4 Gesundheitstest
3.1.Stoffwechseltest in Ruhe
3.2 Stoffwechseltest unter Belastung (Spiroergometrie)
5. Sonstige Leistungen
4.1 VitalytiX steht ihren Klienten außerhalb der Trainingseinheiten von Mo.-Fr. zwischen 8.00 und 18:00 Uhr im Rahmen
der vereinbarten Trainings- und Gesundheitsbetreuung per Telefon und E-Mail zur Verfügung. Hieraus ergibt sich kein
Anspruch auf ständige Erreichbarkeit von VitalytiX
6. Haftung
5.1 VitalyfiX schließt gegenüber dem Klienten jegliche Haftung für einen Schaden aus, der nicht auf einer grob
fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung auch etwaiger Erfüllungsgehilfen beruht.
5.2 Eine Haftungsausschlusserklärung ist vom Klienten zusätzlich zu unterschreiben und gilt als Gegenstand der
vertraglichen Vereinbarungen.
5.3 VitalytiX haftet nicht über die Erbringung ihrer geschuldeten Leistung hinaus für eine etwaige Nichterreichung des
vom Klienten mit der Eingehung des Vertrages verfolgten Zwecks.
5.4 Nimmt der Klient die Leistungen von Kooperationspartnern oder anderen von VitalytiX vermittelten Firmen oder
Personen in Anspruch, tut er dies auf eigene Verantwortung. VitalytiX übernimmt keine Gewährleistung für Waren und
Leistungen, die der Klient von diesen erhalten hat.
5.5 Es besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung von VitalytiX um etwaigen gesetzlichen Haftungsansprüchen des
Klienten zu genügen.
5.6 Der Klient hat sich eigenverantwortlich gegen Unfälle und Verletzungen, die im Rahmen des Personal Trainings,
Gesundheitstest, Spiroergometrie auftreten können, zu versichern. Gleiches gilt für den direkten Weg von und zum
Trainingsort.
7. Zahlungsbedingungen
6.1 Der Klient erhält von VitalytiX eine Rechnung, die ohne Abzüge innerhalb von 14 Tagen zu zahlen ist. Zusätzlich zur
Rechnung erhält der Klient eine detaillierte Aufstellung der durchgeführten Maßnahmen und Leistungen.
6.2 Bei jeder Rücklastschrift wird eine Gebühr von 15.-€ erhoben. Gerät der Abonnent mit mehr als zwei Monatsbeiträge
in Zahlungsverzug, so wird der gesamte offene Restbetrag bis zum Vertragsende zur Zahlung fällig.
6.3 Es gilt die jeweils aktuelle Preisliste. VitalytiX behält sich eine Änderung der Preisgestaltung vor und verpflichtet sich
etwaige Änderungen dem Klienten umgehend, mindestens vier Wochen vor Inkraft treten, schriftlich mitzuteilen.
6.4 Der Vertrag ruht bei schriftlich nachgewiesener Krankheit von mindestens 4 Wochen. Das Abonnement verlängert
sich automatisch um die Zeit der Ruhigstellung. Vorübergehende kurze Sportuntauglichkeit, z.B. kurze Erkrankungen bis
zu einem Monat, entbinden nicht von den Verpflichtungen aus diesem Vertrag.
8.Sonstige Kosten
7.1 Entstehen aufgrund der gewünschten Sportarten und/oder Trainingsinhalte des Klienten weitere Kosten
(Eintrittsgelder, Platzmieten etc.), so sind diese vom Klienten zu tragen.
7.2 Die Kosten für einen Arzt, Physiotherapeuten, Ernährungsberater o.ä., die zur ganzheitlichen Betreuung konsultiert
werden, übernimmt der Klient in Höhe der Abrechnungsmodalitäten des jeweiligen Dienstleisters.
7.3 Werden anderweitige Trainings- oder Dienstleistungen (z.B. Kinderbetreuung, Trainingsbetreuung auf Reisen etc.) in
Anspruch genommen, so werden vorab gesonderte Tarife vereinbart.
7.4 Kauft VitalytiX im Auftrag des Klienten Produkte (Sportartikel, Nahrungsergänzungsmittel etc.,) ein, so bleibt die
Ware bis zur vollständigen Bezahlung durch den Auftraggeber, Eigentum von VitalytiX.
9. Verhinderung und Ausfall
8.1 Bei Verhinderung hat der Klient schnellstmöglich, spätestens aber 6 Stunden vor Trainingsbeginn, vor dem
Gesundheitstest, (hier Stoffwechselmessung in Ruhe und Spiroergometrie) abzusagen. Andernfalls wird das vereinbarte
Honorar für die gebuchte Trainingseinheit in voller Höhe berechnet.
8.2 Sollte die Durchführung einer Trainingseinheit aufgrund unvorhersehbarer Umstände (Wetterverhältnisse etc.) zu
gefährlich bzw. unmöglich sein, findet die Trainingseinheit gegebenenfalls Indoor statt oder wird nach Absprache
verschoben. Die Entscheidung über die Durchführung wird grundsätzlich einvernehmlich mit dem Klienten getroffen.
8.3 In Ausnahmefällen (Krankheit, Urlaubszeit etc.) kann nach vorheriger Absprache mit dem Klienten ein gleichwertig
qualifizierter Trainer die Betreuung übernehmen.
10. Ersatzansprüche
9.1 Bei einer kurzfristigen Terminabsage durch VitalyiX können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden. Bereits
gezahlte Trainingseinheiten werden gutgeschrieben oder auf Wunsch erstattet.
11. Datenschutz
10.1 Die personenbezogen Daten des Klienten werden von VitalytiX gespeichert und ausschließlich zur Erfüllung des
vorgenannten Leistungsgegenstandes verwendet.
10.2 Die gespeicherten Daten werden auf Wunsch, spätestens aber 24 Monate nach der letzten gebuchten
Trainingseinheit gelöscht. Im übrigen gelten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes.
12. Geheimhaltung
11.1 Der Klient verpflichtet sich, über etwaige Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von VitalytiX Stillschweigen zu
bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus.
11.2 VitalytiX hat über alle im Zusammenhang mit der Erfüllung der gebrachten Leistungen bekannt gewordenen
Informationen des Klienten Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus.
13. Sonstige Vereinbarungen
12.1 Beide Parteien erkennen Absprachen und Vereinbarungen zur Buchung von Leistungen als verbindlich an, sofern
diese beiderseitig bestätigt wurden. Dies gilt für alle verwendeten Kommunikationsmittel, wie Telefon oder E-Mail.
12.2 Beide Parteien verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität und werden sich keinesfalls negativ über die Person
bzw. Produkte oder Dienstleistungen des anderen äußern oder dessen Ruf und Prestige beeinträchtigen.
12.3 Anschriften- oder Kontoänderungen sind VitalytiX umgehend mitzuteilen.
12.4 Während der Laufzeit von 6 Monaten erfolgt keine Beitragserhöhung. Bei einer Verlängerung des Abonnement
können Beiträge den jeweiligen Konditionen angepasst werden. Bei Erhöhung der Mehrwertsteuer wird der Beitrag
entsprechend angepasst.
12.5 Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
14. Schlussbestimmungen
13.1 Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu
ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftform-Erfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.
13.2 Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wird
einvernehmlich eine geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahe kommende rechtswirksame
Ersatzbestimmung getroffen.
13.3. Gerichtsort ist Dortmund Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
